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Beförderungsbedingungen

Die Beförderung erfolgt aufgrund der geltenden deutschen luftrechtlichen Vorschriften und der dem Luftfahrtunternehmen "Ballonteam Perspektive" erteilen Genehmigung zur Beförderung von Personen mit Heißluftballonen (Lizens-Nr. DE.NI.BOP.150)
Die Eingesetzten Ballone des Unternehmens sind mit einer Halter- und Passagierhaftpflichtversicherung (CSL) versichert.
Die Nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Der Beförderungsvertrag entsteht durch die Vereinbarung für die Durchführung einer Ballonfahrt


  1. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der im Fahrschein eingetragene Passagier.
  2. Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftverkehrsgesetz.
  3. Fahr- und Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab dem Jahr der Ausstellung.
  4. Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Passagier selbst für eine sichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich.
  5. Das Unternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist.
  6. Die Nichtbeachtung der Informationen für Fahrgäste kann zum Ausschluß von der Fahrt führen.
  7. Im Besonderen kann der Transport verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuß vor der Fahrt vorliegt.
  8. Schadensfälle sind dem Piloten  / dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen.
  9. Für das pünktliche Erscheinen am Startplatz ist der Passagier selbst verantwortlich.
  10. Absage bis zu 12 Stunden vor einem bereits bestätigten Termin, nichterscheinen oder verspätetes Eintreffen am Startplatz führt zum ersatzlosen Verlußt des bereits bezahlten Fahrgeldes. Ist in diesem Fall Barzahlung vor Ort vereinbart, wird der Fahrpreis in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
  11. bei Stornos werden 15% des Fahrpreises für entstandene Verwaltungskosten fällig.
  12. Schadenersatzansprüche der Fahrgäste wegen Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehms liegen, eine kürzere Fahrzeit bedingen, gilt die Fahrt als Vertragsgemäß durchgeführt.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.








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